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AG Erfurt, 03.09.2003 - 8 C 1060/03 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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- BGH, 10.10.1974 - VII ZR 231/73
Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bei mangelhaften …
Auszug aus AG Erfurt, 03.09.2003 - 8 C 1060/03
§ 280 Abs. 1 BGB von der Beklagten beansprucht werden: Zwar wurde vor Inkrafttreten des § 651 f Abs. 2 BGB nach dem sogenannten Kommerzialisierungsgedanken auch der Urlaubsfreude eine Vermögenswerte Bedeutung zugesprochen (vgl. z. B. BGHZ 63, S. 98). - AG Frankfurt/Main, 04.12.2002 - 29 C 7150/02
Reisebüro / Flugvorverlegung / Informationspflicht / Haftungsausschluss / …
Auszug aus AG Erfurt, 03.09.2003 - 8 C 1060/03
Dementsprechend gehört es nach Ansicht des Gerichtes zu den unabdingbaren Pflichten eines Reisevermittlers (unabhängig davon, ob dies ein Reisebüro im üblichen Sinne oder ein Online-Reisevermittler ist), den Kunden über sämtliche Reisedatenänderungen unverzüglich und umfassend zu informieren, soweit dies noch im Rahmen des zeitlich und organisatorisch Zumutbaren ist (vgl. auch AG Frankfurt RRa 2003, S. 35 f.). - LG Frankfurt/Main, 14.11.1997 - 21 O 221/97
Auszug aus AG Erfurt, 03.09.2003 - 8 C 1060/03
Insoweit darf sich das Reisebüro solchen Reisezeitenänderungen aber auch nicht grob fahrlässig verschlossen haben (vgl. hierzu LG Frankfurt NJW-RR 1998, S. 1669 f.).